Heilpraktiker/in
ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.
Lehrplan
- Allgemeiner Teil:
- Krankheitslehre:
- Infektionskrankheiten
- Anamnese und Diagnostik
- Naturheilkunde und
..Rechtskunde
- Praxisgründung
|
Voraussetzungen für den „Beruf“ Heilpraktiker
Zur amtsärztlichen Prüfung kann zugelassen werden:
wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in Deutschland ansässiger Ausländer ist
Abschluß einer Volks- oder Hauptschule
Gesundheitszeugnis (keine dauerhaften ansteckenden Krankheiten, frei von körperlichen, geistigen und seelischen Schäden)
Polizeiliches Führungszeugnis
das 25. Lebensjahr erreicht ist.
|
|
|